Gericht bestätigt: Nicht verzehrbare Wursthüllen und Wurstclips müssen austariert werden
Am 6. Mai 2025 hat das BVerwG bestätigt: Das Gewicht nicht verzehrbarer Wursthüllen und Wurstclips darf bei der Bestimmung der Füllmenge von vorverpackten Lebensmitteln nicht berücksichtigt werden.